Durchführung von Sprach- und Integrationskurse unter Corona |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 04.11.2020 |
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute mit einem Schreiben die Träger über die Durchführung der Sprach- und Integrationskurse im Freistaat Sachsen bzgl. der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO vom 30.10.2020) informiert:
Voraussetzung ist die Beachtung und strikte Einhaltung Regelungen nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sowie der Hygieneverordnung (siehe unseren Beitrag vom 02.11.2020) inkl. Festlegung eines Hygienekonzeptes samt Kontaktdatenerhebung sowie eine persönliche Verantwortlichkeit. Landkreise und kreisfreie Städte können in Abhängigkeit eines räumlich begrenzten Infektionsgeschehens weitergehende Maßnahmen treffen, welche dann vor Ort zusätzlich einzuhalten sind.
Zuletzt geändert am: 04.11.2020 um 11:23
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